Vergütung

Bei der Vergütung für die von ihm erbrachten Leistungen sind Steuerberater im Wesentlichen an die für sie gültige Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden.

Die Steuerberatervergütungsordnung (StBVV)

Nach der gesetzlichen Regelung dürfen die Gebühren den Rahmen des Angemessenen nicht übersteigen und haben sich nach dem Zeitaufwand, dem Wert des Objekts und der Art der Aufgabe zu richten. Die Gebührenregelungen beziehen sich allerdings nur auf die Tätigkeiten, die das Berufsbild des Steuerberaters prägen (§ 33 StBerG); sie gelten nicht für Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters lediglich vereinbar sind (§ 57 Abs. 3 StBerG).

Die Einzelvergütung nach der Vergütungsverordnung führt zu einer größeren Transparenz in der Leistungsabrechnung. Hierbei werden durch die Verwendung von Gegenstandswerten die individuellen wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten berücksichtigt. Der zeitliche Aufwand für die Erbringung der Leistung durch den Berater spiegelt sich in der Verwendung eines Gebührenrahmens wieder.

Für weitere Fragen im Zusammenhang mit dem Honorar stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Zur Durchführung einer Gebührenschätzung benötigen wir Angaben zum Gegenstandswert der Tätigkeit sowie zum voraussichtlichen Umfang der Arbeiten.

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